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Änderungen der Steuervorschriften für Wohnungskäufe

napi.hu, 12.12.2017 – Ab dem 1. Januar 2018 wird die Berechnungsmethode der Steuer für Wohnungskäufe (Eigentumserwerbssteuer) ändern. Bei der Berechnung der „reduzierten“ Steuerbemessungsgrundlage, d. H. des Wertes, auf den die Steuer erhoben wird, oder bei Anwendung der Steuerbefreiung kann der Marktwert einer Wohnung, die innerhalb von drei Jahren nach dem Kauf verkauft wird, berücksichtigt werden. Früher war es nur ein Jahr. „Ermäßigte Steuer“ bedeutet, dass der Käufer von der durch den Kauf einer Wohnung geschaffenen Steuerbemessungsgrundlage den Marktwert einer Wohnung abziehen kann, die von demselben Käufer verkauft wird, d.h. die Steuerbemessungsgrundlage ist die Differenz zwischen dem Marktwert der verkauften und der gekauften Wohnungen. Was den Marktwert einer nach dem Kauf verkauften Wohnung betrifft, bleiben die Regeln unverändert: er kann nur abgezogen werden, wenn der Verkauf innerhalb eines Jahres nach dem Kauf erfolgt.