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Es gibt kein Zurück mehr: Änderungen im Grundbucheintragungsverfahren

napi.hu, 17.09 – Nach dem 1. Februar 2023 sollten Sie sich genau überlegen, welche Rechte Sie im Grundbuch eintragen lassen. Nach dem neuen Grundbuchgesetz, das an diesem Tag in Kraft tritt, können Sie sich nach der Eintragung nicht mehr “anders überlegen”, d. h. den Vertrag, auf dem Ihr eingetragenes Recht beruht, kündigen und die Wiederherstellung des ursprünglichen Zustands des Grundbuchs beantragen. Obwohl es sich hierbei um eine erhebliche Verschärfung der derzeitigen Vorschriften handelt, ist das Ziel des Gesetzgebers nicht ganz klar und es gibt einige vorsehbaren praktischen Schwierigkeiten. Das Wesen einer Eigentumsumschreibung besteht darin, dass der Eigentümer das Eigentum an der Immobilie auf eine andere Person überträgt und das Grundbuchamt den neuen Eigentümer entsprechend im Grundbuch einträgt. In der Praxis kommt es hin und wieder vor, dass die Parteien es sich im Nachhinein anders überlegen und beschließen, den früheren Eigentumsübertragungsvertrag zu kündigen.