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Im Fadenkreuz: das Privateigentum

napi.hu, 23.07.2018 – Aufgrund eines im vergangenen Jahr in Kraft getretenen Regierungsbeschlusses hat der ungarische Staat – mit Ausnahme von Wohnimmobilien und Grundstücken bestimmter Zoneneinteilung – ein Vorkaufsrecht für Immobilien, die an Welterbestätten liegen. Die Anlage des Beschlusses enthält die konkrete Liste dieser Immobilien samt Grundstücksnummern; die Nummer der betroffenen Immobilien ist 80 147.

Unter Ausnutzung der mehrdeutigen Formulierung des Beschlusses registriert nun die Gemeinde des 1. Bezirks von Budapest ihr Vorkaufsrecht für jede Immobilie, die keine Wohneigentume sind (Garagen, Geschäfte usw.), obwohl es höchst fragwürdig ist, welche welterbliche Bedeutung eine Garage oder ein Geschäfts besitzt. Eine solche Einschränkung kann sogar ein psychologisches Hindernis für Verkäufe darstellen, es will wohl niemand eine belastete Wohnung kaufen. Erschwerend kommt hinzu, dass Garagen in der Regel zusammen mit der Wohnung verkauft werden, zu der sie gehören, was bedeutet, dass das Vorkaufsrecht indirekt die freie Verfügung der Eigentümer über ihre Wohnung einschränkt.