Über unser Rechtsanwaltsbüro
Eine Rechtsanwaltskanzlei im Herzen des 2. Bezirks in Budapest
Die Rechtsanwaltskanzlei Littner wurde am 1. Jänner 1999 in Budapest 2. Bezirk, Fillér utca 55/a eröffnet. Wir sind stolz, dass wir unsere Mandanten seit 2. April 2007 in unserer neuen und größeren Kanzlei in Budapest, 2. Bezirk, Lövöház utca 20/a, 5. Stock, begrüßen dürfen.
Sich ständig erweiternde Erfahrung
Als Ergebnis unserer Arbeit erweitert sich der Kundenkreis der Kanzlei stets, wir sammeln immer neue Erfahrungen und auch die Anzahl unserer Mitarbeiter erhöht sich allmählich.
Die grundlegenden Rechtsbereiche
In der Rechtsanwaltskanzlei Littner wurde von Anfang an großer Wert auf das Immobilienrecht und die Vertretung von Unternehmen gelegt. Darüber hinaus haben wir umfassende Erfahrungen auf dem Gebiet des allgemeinen Zivilrechts, Zivilprozessrechts, Arbeitsrechts, Familienrechts, Urheberrechts und Wirtschafts-Strafrechts gesammelt.
Unser deutschsprachiger Kundenkreis
Ein beachtlicher Teil unserer Kunden sind Privatpersonen und Unternehmen aus deutschsprachigen Ländern, d. h. Österreich, Deutschland und der Schweiz, aber auch Luxemburg. Sie schätzen es sehr hoch, dass sie ihre Rechtsangelegenheiten auch in Ungarn auf Deutsch erledigen können und dass wir ihnen auf Deutsch Rechtsberatung bieten können.
Zweisprachige (Deutsch-Ungarische) Urkunden
Für unsere deutschsprachigen Kunden verfassen wir die Urkunden in zweisprachiger Form, auf Deutsch und Ungarisch. Diese Urkunden enthalten neben dem ungarischen oder deutschen Originaltext die Übersetzung in zwei Spalten nebeneinander. Dies macht eine spätere, köstliche Übersetzung der Urkunden überflüssig.
Die Eigenartigkeiten des ungarischen Rechtssystems
Das ungarische Rechtssystem folgt dem kontinentalen, näher betrachtet dem deutschen Beispiel, so können unsere deutschsprachigen Kunden das ungarische Gegenstück der von Haus aus bekannten Rechtsinstituten leicht erkennen. Die Ähnlichkeit mit den österreichischen Rechtsnormen lässt sich auf die gemeinsame Geschichte der beiden Länder zurückführen, während die deutschen Rechtsnormen wurden bewusst von den ungarischen Gesetzgebern als Beispiel genommen. So war das 1905 in Kraft getretene deutsche Bundesgesetzbuch (BGB) die Grundlage des heute gültigen ungarischen Zivilgesetzbuches.
Unsere Arbeitsweise und Ars Poetica
Für uns sind Empathie, das Verstehen des Problems des Mandanten und das Denken „mit dem Kopf des Mandanten” von grundlegender Wichtigkeit. Darüber hinaus dürfen Präzision und hohes fachliches Niveau auch nicht fehlen.
Persönliche Konsultation
Wir würden uns freuen, Sie zu einem persönlichen Gespräch mit uns willkommen zu heißen. Bitte übermitteln Sie uns eine kurze Beschreibung der rechtlichen Angelegenheit. Wenn Sie uns Ihre Kontaktangaben angeben, melden wir uns bald bei Ihnen.
Unsere Fachanwaltspartner
Unsere Kollegen, mit denen wir am häufigsten zusammenarbeiten:
Mag. Wolfgang Seifert, Wien
Österreichisches Wirtschaftsrecht, Familienrecht und Liegenschaftsrecht
Mag. Dr. Otto Ranzenhofer, Wien
Österreichisches Transport- und Versicherungsrecht,
Deutsches Recht (zugelassen auch vor dem Landgericht Berlin)