Wir helfen, wenn Sie es vorhaben, eine Wohnung, ein Haus oder Wohnhaus, einen Baugrund, Geschäftsraum oder ein Industriegrundstück zu kaufen und einen Rechtsanwalt für die Verfassung des Kaufvertrages oder zwecks Rechtsberatung während des Verkaufes von Immobilien suchen.
Wir helfen auch wenn Sie einen Immobilienmietvertrag brauchen, wenn Sie die Stiftungsurkunde oder die Statuten einer Wohnanlage verfassen möchten oder verändern lassen oder wenn Sie eine Rechtsfrage betreffs der Stiftungsurkunde oder der Statuten, der einzelnen Eigentümer (Eigentumswohnungen, Garagen) oder des gemeinsames Eigentums haben. Wir stehen Ihnen gerne auch bei der Umwandlung von Grundstücken zur Verfügung, z.B. bei der Zusammenfügung oder Trennung von zwei Grundstücken, wenn ein Grundstück zustande gebracht, ein Gebäude im Grundbuch registriert oder unter einer eigener Parzellenzahl eingetragen werden soll.
Wann brauchen Sie einen Anwalt?
Laut ungarischer Gesetze unterliegt die Registrierung eines Inhaberrechtes oder anderen Rechtes in das Grundbuch eines von einem Anwalt (oder Notar) abgefassten und gegengezeichneten Vertrages.
Was die Rechtsangelegenheiten einer Wohnanlage, so z. B. die Veränderung der Stiftungsurkunde oder der Statuten anbelangt ist es wichtig zu wissen, dass der Rechtsanwalt die Veränderung dieser Dokumente anhand der Beschlüsse der Generalversammlung der Eigentümer beurkunden kann. Deswegen soll er entweder an der Generalversammlung teilnehmen oder er soll die Eigentümer, die den Beschluss gefasst und die Dokumente unterzeichnet haben, später, bei der Unterzeichnung der veränderten Dokumente identifizieren. Die Identifizierung erfolgt durch Ansicht und Fotokopieren der persönlichen Identifizierungsdokumente, meistens des Personalausweises und der Adressenkarte.
Wann ist es ratsam, einen Anwalt heranzuziehen?
Beim An- oder Verkauf von Immobilien kommt es oft vor, dass der Anwalt von der anderen Partei gewählt wird. Immobilien sind immer wertvoll, wir empfehlen Ihnen also auch in diesem Fall einen eigenen Anwalt zu beauftragen, denn nur so ist die volle Vertretung Ihrer Interessen gewährleistet.
Bei der Vermietung von Immobilien ist es nicht verbindlich, einen Anwalt heranzuziehen. Wenn Sie trotzdem einen Anwalt beauftragen, dann ist er verpflichtet, den Mieter und den Vermieter zu identifizieren und das Eigentumsblatt des Bauobjektes zu untersuchen um zu bestätigen, dass es wirklich von einer dazu berechtigten Person oder Firma vermietet wird.
Eigentumserwerb durch ausländische Staatsbürger
Ausländische Staatsbürger brauchen eine Genehmigung, wenn sie Immobilieneigentum in Ungarn erwerben möchten. Staatsbürger der EU-Staaten und Staaten, mit denen Ungarn ein internationales Abkommen über den freien Erwerb von Immobilieneigentum unterzeichnet hat, brauchen keine Genehmigung. Leider bezieht sich dies auf das Eigentum von landwirtschaftlichen Nutzflächen nicht: die können durch ausländische Staatsbürger nicht erworben werden.
Ügyvédi iroda
Law office
Anwaltskanzlei