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Immobilienrecht

Wir helfen, wenn Sie es vorhaben, eine Wohnung, ein Haus oder Wohnhaus, einen Baugrund, Geschäftsraum oder ein Industriegrundstück zu kaufen und einen Rechtsanwalt für die Verfassung des Kaufvertrages oder zwecks Rechtsberatung während des Verkaufes von Immobilien suchen.

Immobilien, An- und Verkauf

Egal, ob Sie eine Immobilie (Grundstück, Bauwerk, Liegenschaft, Anwesen, Realitäten) verkaufen oder ankaufen wollen, hilft Ihnen unser ungarisches Rechtsanwaltsbüro in der Abwicklung des ganzen Prozesses von der Beurkundung des Vertrages durch die Übergabe bis hin zum Vorgehen beim Grundbuchamt, gegebenenfalls auch so, dass Sie deswegen nicht nach Ungarn reisen müssen.

Mietung und Vermietung von Immobilien

Wir helfen, wenn Sie bei der Mietung oder Vermietung einer Immobilie einen Mietvertrag brauchen, und können, bei Bedarf, in ihrer Abwesenheit den Inhaber oder den Vermieter vertreten.

Urkunden von Wohnanlagen

Wir helfen auch, wenn Sie die Stiftungsurkunde oder die Statuten einer Wohnanlage verfassen oder verändern lassen möchten, oder wenn Sie eine Rechtsfrage betreffs der Stiftungsurkunde oder der Statuten, der einzelnen Eigentümer (Eigentumswohnungen, Garagen) oder des gemeinsames Eigentums haben.

Umwandlung von Grundstücken

Wir stehen Ihnen gerne auch bei der Umwandlung von Grundstücken zur Verfügung, z.B. bei der Zusammenfügung oder Trennung von zwei Grundstücken, wenn ein Grundstück zustande gebracht, ein Gebäude im Grundbuch registriert oder unter einer eigener Parzellenzahl eingetragen werden soll.

Anmeldung der Datenveränderungen beim Grundbuchamt

Es kann vorkommen, dass sich Ihre persönliche Daten verändert haben: Sie haben eine neue Adresse oder einen neuen Namen (z.B. weil Sie verheiratet haben). In diesem Fall sind wir gerne bereit, diese neuen persönlichen Daten beim Grundbuchamt zu registrieren.

Mitwirkung eines Rechtsanwaltes in Immobilienangelegenheiten

Laut ungarischer Gesetze ist es generell verpflichtend, in Immobilienangelegenheiten einen Rechtsanwalt heranzuziehen, wo die Einträge im Grundbuch verändert werden. Im Falle eines Immobilienmietvertrages ist das Heranziehen eines Rechtsanwaltes nicht verpflichtend.

An- und Verkauf von Immobilien aus dem Ausland

Falls Sie Immobilien in Ungarn an- oder verkaufen möchten, sich selbst aber nicht in Ungarn wohnansässig sind, und möchten wegen der Vertragsabschluss auch nicht nach Ungarn reisen, wird unser Rechtsanwaltsbüro nach der Einholung aller nötigen Dokumente alles Weitere für Sie erledigen, von der Beurkundung des Vertrages durch das Vorgehen beim Grundbuchamt bis zur Übergabe der Immobilie.

Eigentumserwerb durch ausländische Staatsbürger

Ausländische Staatsbürger brauchen eine Genehmigung, wenn sie Immobilieneigentum in Ungarn erwerben möchten. Staatsbürger der EU-Staaten und Staaten, mit denen Ungarn ein internationales Abkommen über den freien Erwerb von Immobilieneigentum unterzeichnet hat, brauchen keine Genehmigung.

Vertretung von Besitzern bei Mietverhältnissen

Viele unserer deutschen, österreichischen, luxemburgischen und schweizerischen Kunden kaufen eine Wohnung oder andere Immobilie in Ungarn als eine Investition. Es kommt deshalb oft vor, dass unsere Kunden, die nicht in Ungarn leben, um unsere Hilfe in ihrer mit der Immobilie zusammenhängenden Angelegenheiten, um ihre Vertretung vor dem Gericht oder bei der Ausbeutung der Immobilie bitten.