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Urheberrechtschutz in Ungarn

Wir helfen, wenn Sie eine Frage zu einer urheberrechtlichen Angelegenheit, zur benachbarten Rechten oder einer Schutzmarke, einem Industriedesign oder der kollektiven Rechteverwaltung haben oder einen Vertrag über die Abtretung von immateriellen Vermögensrechten (Markenrecht) möchten abschließen oder begutachten lassen.

Der Unterschied zwischen Patentschutz und Urheberrechtsschutz

Es ist wichtig, Patentschutz und Urheberrechtsschutz zu unterscheiden. Der Patentschutz beginnt mit der Patentierung einer technischen Neuheit, d. h. mit der Registrierung vom zuständigen Behörde, während der Schutz von Urheberrechte steht dem Verfasser vom Zeitpunkt der Erschaffung des Werkes zu.

Voraussetzungen des Urheberrechtschutzes

Voraussetzung des Urheberrechtsschutzes ist es, dass das Werk original und einmalig sein muss, also bloße Kopien unter keinem Urheberrechtsschutz stehen können. Der ästhetische Wert des Werkes ist aber keine Voraussetzung, also zum Schutz genügt die Originalität und die Neuheit – das Werk muss anderem nicht zwangsläufig gefallen oder artistisch wertvoll empfunden werden.

Oftmals kommen aber urheberrechtlich geschützte Werke zustande, obwohl dem Verfasser nicht bewusst ist, dass sein Werk, z.B. ein Foto, ein Computerprogramm oder eine einfache Zeichnung unter Rechtsschutz steht.

Urheberrecht im Arbeitsverhältnis

Es kann ein weiteres Problem bereiten, wenn Sie im Arbeitsverhältnis oder ähnlichem Rechtsverhältnis ein Werk unter Urheberrechtsschutz erschaffen. In diesem Fall soll nämlich geklärt sein, ob die Erschaffung Ihr Arbeitspflicht war oder nicht. Wenn schon, dann werden die Vermögensrechte automatisch von Ihrem Arbeitgeber erworben.