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Zivilrecht

Wir helfen, wenn Sie die Absicht haben, einen Auftrag, einen Werkvertrag, einen Syndikatsvertrag, einen Bauvertrag, einen Verwahrungsvertrag, einen Kommissionsvertrag, einen Ehevertrag, einen Erbvergleich oder ein Testament verfassen oder die vorhandenen Verträge verändern zu lassen.

Hochwertige Verträge

In der Praxis kommt es oft vor, dass wir als Privatperson einen hochwertigen Vertrag abzuschließen beabsichtigen, der laut geltendem Recht keine Mitwirkung eines Rechtsanwaltes benötigt. Denken wir nur an den Bauvertrag eines Einfamilienhauses, an ein Leih- oder Leasingvertrag (z.B. für den Kauf eines Wagens) oder an den Vertrag über eine Überseereise. Natürlich raten wir Ihnen, auch in diesen Fällen einen Rechtsanwalt heranzuziehen und den Vertrag nicht abzuschließen, bis der richtige Schutz Ihrer Interessen gesichert ist.

Erb- und ehegüterrechtliche Verträge

Im Falle eines ehegüterrechtlichen Vertrages, eines Erbvertrages oder eines Testamentes werden vom Gesetz förmliche Anforderungen bestimmt, deren Nichteinhaltung die Ungültigkeit des Vertrages mit sich zieht. Da sich auch diese Verträge auf hochwertige Besitzstücke beziehen, lohnt es sich auch hier nicht, Risiken einzugehen. Wir stehen gerne zu Ihrer Verfügung und verfassen Ihre Gedanken und Vorhaben in rechtlich geltende Form.

Schenkung und Leihe innerhalb der Familie

Es können auch innerhalb einer Familie Transaktionen vorkommen, wo es nützlich und ratsam ist, sich an einen Anwalt zu wenden. Denken wir nur an eine größere Geldleihe oder an den Fall, wo die Eltern ihrem Kind eine Wohnung zu schenken beabsichtigen und sie eine Steuer- und Gebührenzahlung möglicherweise vermeiden oder reduzieren möchten.