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Wie soll man den Gewinn vor Steuern aus einem langfristigen Wohnungsmietvertrag berechnen?

napi.hu, 13 September 2016  – Es gibt zwei Möglichkeiten, den Gewinn vor Steuern aus einer langfristigen  Wohnungsmietvertrag zu berechnen. In der ersten Methode kann der Vermieter jede nachprüfbare Kosten (Kosten der Versorgungsbetriebe, Erneuerungskosten usw.) und den Wertverlust aus den erzielten Einnahmen abziehen.

Der Vermieter kann auch eine Kostenpauschale von 10 Prozent aus den erzielten Einnahmen abziehen. Vierteljährlich wird ein Steuervorschuss gezahlt und die Einnahmen sollen in der Steuererklärung unter „Mit eigenständiger Geschäftstätigkeit erzielte Einnahmen“ eingetragen werden. Der Steuersatz  beträgt 15 Prozent. Wenn in einem Steuerjahr die Einnahmen einer Privatperson aus Immobilienvermietung HUF 1 Million übersteigen, muss sie auch einen 14-prozentigen Sozialversicherungsbeitrag zahlen.