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Raiffeisen schließt Filialen und baut ab

Laut hvg.hu kündigte Raiffeisen am Mittwoch, 29. April 2015 an, dass sie das Filialnetz von 112 zu 67 schrumpft, einen 20-prozentigen (mehr als HUF 10 Milliarden pro Jahr) Sparplan einleitet, und bis Ende 2016 die Anzahl der Mitarbeiter um 15 Prozent verringert.

Aus der Pressemitteilung geht es hervor, dass die Bank in der Zukunft statt einer großen Anzahl von Einzelkunden an Unternehmen, Premium- und Privatkunden konzentrieren wird. In diesen Geschäftsbereichen werden die Anzahl der Mitarbeiter und auch das verwaltete Vermögen um 15-20 Prozent erhöht. Raiffeisen möchte 80 Prozent der Einzelkunden durch die Verstärkung neuer, Online-Banking Methoden doch beibehalten.

Voriges Jahr verbuchte Raiffeisen einen Verlust von HUF 114,7 Milliarden, der zum größten Teil von der verbindlichen Zurückzahlung der Kredite auf Devisenbasis verursacht wurde.

Bauindustrie wieder im Aufschwung

Nach dem Rückgang in Dezember hat sich die Leistung der Bauindustrie in Januar nach dem bedeutenden Zuwachs im Volumen der Tiefbauten, Straßenbauarbeiten und Eisenbahnrekonstruktionen sowie den Erweiterungsarbeiten in den öffentlichen Versorgungsbetrieben wieder verbessert. Der Volumen von Neubauten und Tiefbeuten wuchs um 6,7 % bzw. 10,1 % und ergab ein Zuwachs von 8,2 % gegenüber dem Ergebnis des Vorjahres, steht im Bericht veröffentlicht am 16 März 2015 vom Statistischen Zentralamt Ungarns.

Nach einer Verbesserungsperiode, die 21 Monate dauerte, ist der Volumen der Bauindustrie in Dezember 2014 um 2,2 % gesunken. Die Ursache des Rückganges war, dass der Volumen der Neubauten um 4,9 % rückgegangen ist, während der Zuwachs von Tiefbeuten nur 1,2 % betrug, was der geringste Wert seit Februar 2013 war.

Bankverantwortlichkeitsgesetz annullieren?

HVG, ein ungarisches Wirtschaftsfachzeitschrift berichtet, dass eine Gruppe von Richtern es versuchte, das Bankverantwortlichkeitsgesetz zu annullieren. Sie behaupten, es verletze die Verfassung Ungarns.

Das Verfassungsgericht hat die Initiative, Kernelemente des Bankverantwortlichkeitsgesetzes zu annullieren, abgelehnt. Das Gesetz entfernte die Wechselkursspalte aus den in einer Fremdwährung mit verschiedenen Banken abgeschlossenen Kreditverträgen und sagte aus, dass alle einseitigen Vertragsänderungen, die es den Banken ermöglichten, die Zinsrate und Spesen zu erhöhen, ungerechtfertigt seien. Eine Folge dieses Gesetzes war es, dass Banken gezwungen waren, die Wechselkursspalte und alle Summen, die sie in Zusammenhang mit den erhöhten Zinsraten und Bankspesen von ihren Kunden verlangt haben, zurückzuzahlen.
Der einzige Ausweg für Banken wäre, in Gerichtsverfahren, die sie gegen den Staat anstrengen, zu beweisen, dass ihre Vertragsänderungen fair waren. In der Meinung der erwähnten Richter ist das Gesetz selbst deswegen verfassungswidrig, weil der Staat die Banken dazu zwingt, den Staat vors Gericht zu ziehen, während der Staat im Alleinbesitz aller legislativen, vollstreckenden und gerichtlichen Mächte sei. Sie sind auch der Meinung, dass das Gesetz auch das Prinzip der Rechtssicherheit verletze, weil es sich in gültig zustande gekommene Rechtsverhältnisse einmengt.
Das Verfassungsgericht sagte aus, dass die Vorwürfe unbegründet waren und der Eingriff des Staates den verfassungsmäßigen Anforderungen des Konsumentenschutzes entsprach. Unfaire Vertragsbedingungen seien von Anfang an ungültig und besitzen deshalb keine Rechtswirksamkeit.