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Eigentumserwerb durch ausländische Staatsbürger

Ausländische Staatsbürger brauchen eine Genehmigung, wenn sie Immobilieneigentum in Ungarn erwerben möchten. Staatsbürger der EU-Staaten und Staaten, mit denen Ungarn ein internationales Abkommen über den freien Erwerb von Immobilieneigentum unterzeichnet hat, brauchen keine Genehmigung. Leider bezieht sich dies auf das Eigentum von landwirtschaftlichen Nutzflächen nicht: die können durch ausländische Staatsbürger nicht erworben werden.

Unsere Kunden aus Deutschland, Luxemburg und Österreich, da sie EU-Bürger sind, sowie Kunden aus der Schweiz und Liechtenstein, da sie Bürger von Staaten, die Mitglied des Europäischen Wirtschaftsraumes sind, können das Eigentum von Immobilien in Ungarn ohne Genehmigung erwerben – mit der Ausnahme von Ackerboden, da nach geltendem Recht Eigentumserwerb nur bei Einzelhöfen erlaubt ist.

Eigentumserwerb durch ausländische Staatsbürger generell

Ausländische Staatsbürger brauchen eine Genehmigung, wenn sie Immobilieneigentum in Ungarn erwerben möchten. Der Antrag für die Genehmigung ist beim geographisch zuständigen Regierungsamt einzureichen.

Immobilien, die ausländische Staatsbürger ohne Genehmigung kaufen können

Staatsbürger der EU-Staaten und der Staaten, die das Abkommen über den Europäischen Wirtschaftsraum unterzeichnet haben, sowie der Staaten, mit denen ein internationales Abkommen den Erwerb von Immobilien ohne Genehmigung ermöglicht, brauchen keine Genehmigung.

Erwerb von Eigentumsrecht von Ackerflächen

Ausländische Staatsbürger können nach geltendem Recht das Eigentum von landwirtschaftlichen Nutzflächen nicht erwerben.

Erwerb von Eigentumsrecht von Einzelhöfen

Eine Ausnahme vom Verbot des Erwerbs von Ackerboden sind sogenannte Einzelhöfe. Ein „Einzelhof“ ist die Gesamtheit eines Wohn- und Wirtschaftsgebäudes, oder einer Gruppe von solchen Gebäuden zusammen mit dem dazugehörigen Land von einer Fläche von nicht mehr als 6000 Quadratmetern unter der gleichen Parzellenzahl, im Außengebiet der Gemeinde mit dem Zweck von landwirtschaftlicher Produktion (Pflanzenbau, Tierzucht und die damit zusammenhängende Verarbeitung und Lagerung von Produkten).