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Rechtsberatung bei hochwertigen Verträgen

Braucht man anwaltliche Hilfe beim Bau eines Einfamilienhauses oder wenn man ein Darlehen gibt oder aufnimmt? In der Praxis kommt es oft vor, dass wir als Privatperson einen hochwertigen Vertrag abzuschließen beabsichtigen, der laut geltendem Recht keine Mitwirkung eines Rechtsanwaltes benötigt. Denken wir nur an den Bauvertrag eines Einfamilienhauses, an ein Leih- oder Leasingvertrag (z.B. für den Kauf eines Wagens) oder an den Vertrag über eine Überseereise.

Vorbeugung ist immer weniger kostspielig

Natürlich raten wir Ihnen, auch in diesen Fällen einen Rechtsanwalt zu beauftragen, und den Vertrag nicht abzuschließen, wenn Ihre Interessen nicht entsprechend geschützt sind. Das Honorar einer vorherigen Konsultation ist immer viel niedriger und die Lösung ist viel effektiver, als die nachträglichen Kosten der Behandlung von Problemen, die sich aus dem voreiligen Verschluss eines Vertrages ergeben.

Time-sharing

Ein gutes Beispiel dafür bieten die sogenannten Time-Sharing-Verträge an, die fast ohne Ausnahme durch Vertreter abgeschlossen werden, deren Interesse ist es, den Vertrag und die ergänzenden Dokumente mit den Käufern gleich unterschreiben zu lassen. Die rechtliche Konstruktion dieser Transaktionen ist für den Unbefugten praktisch unüberschaubar: es werden von dem Käufer mehrere Verträge und Erklärungen auf einmal unterschreiben lassen.

Unterschreiben Sie nichts bevor es von einem Rechtsanwalt gesehen wurde

Unser Ratschlag lautet natürlich wie folgt: unterschreiben Sie keine Dokumente bevor ihr Inhalt von einem von Ihnen beauftragten Rechtsanwalt überprüft wurde.

Wenn Sie etwas trotzdem unterschrieben haben, wenden Sie sich an einen Rechtsanwalt

Wenn Sie nicht „nein“ sagen konnten und den Vertrag unterschrieben haben, dies aber später bereuen, ist noch nicht alles verloren: wenden Sie sich so bald wie möglich an einen Rechtsanwalt, da diese Verträge meistens einen kurzen Termin angeben, während dessen der Käufer sich anders besinnen kann und vom Vertrag ohne Folgen abgehen kann.

Mit einer vorherigen Konsultation lassen sich die Risiken mindern

Leider unterzeichnen die Wirtschaftsereignisse der jüngsten Vergangenheit in Ungarn (die Zahlungsunfähigkeit eines der größten Reisebüros und einer Fluggesellschaft) die Wichtigkeit der Vorsicht. Wenn Sie sich vor dem Abschluss des Reisevertrages an uns wenden, können wir Sie mit Ratschlägen versehen, mit denen sich die Risiken der Zahlungsunfähigkeit des Reisebüros verringern lassen.