Mitwirkung eines Rechtsanwaltes in Immobilienangelegenheiten
Laut ungarischer Gesetze ist es generell verpflichtend, in Immobilienangelegenheiten einen Rechtsanwalt heranzuziehen, wo die Einträge im Grundbuch verändert werden. Im Falle eines Immobilienmietvertrages ist das Heranziehen eines Rechtsanwaltes nicht verpflichtend.
Wann ist es unentbehrlich, einen Anwalt heranzuziehen?
- Grundbuch und Grundbuchamtsangelegenheiten
Laut ungarischer Gesetze ist es generell verpflichtend, in Immobilienangelegenheiten einen Rechtsanwalt heranzuziehen, wo die Einträge im Grundbuch verändert werden, z.B. unterliegt die Registrierung eines Inhaberrechtes oder anderen Rechtes in das Grundbuch eines von einem Anwalt (oder Notar) abgefassten und gegengezeichneten Vertrages.
- Mitwirkung eines Rechtsanwaltes in Angelegenheiten einer Wohnanlage
Was die Rechtsangelegenheiten einer Wohnanlage, so z.B. die Veränderung der Stiftungsurkunde oder der Statuten anbelangt ist es wichtig zu wissen, dass der Rechtsanwalt die Veränderung dieser Dokumente anhand der Beschlüsse der Generalversammlung der Eigentümer beurkunden kann.
- Identifizierung der Unterzeichner
Der Rechtsanwalt soll entweder an der Generalversammlung teilnehmen oder er soll die Eigentümer, die den Beschluss gefasst und die Dokumente unterzeichnet haben, später, bei der Unterzeichnung der veränderten Dokumente identifizieren. Die Identifizierung erfolgt nicht nur bei den Angelegenheiten einer Wohnanlage, sondern auch in anderen Rechtsangelegenheiten durch Ansicht und Fotokopieren der persönlichen Identifizierungsdokumente, meistens des Personalausweises und der Adressenkarte und durch die Ausfüllung eines Identifizierungsformulars.
Wann ist es ratsam, einen Anwalt heranzuziehen?
Im Falle eines Immobilienmietvertrages ist das Heranziehen eines Rechtsanwaltes nicht verpflichtend. In Ungarn werden die Rechtsanwaltsgebühren beim Verkauf von Immobilien üblicherweise vom Käufer bezahlt, so ist es nicht unbedingt nötig, dass der Verkäufer ein Rechtsanwaltsbüro beauftragt. Um die volle Vertretung Ihrer Interessen zu gewährleisten und die unsicheren Rechtssituationen zu vermeiden kann es ratsam sein, bei der Vermietung von Wohnungen, Häusern, Geschäftsräumen oder industriellen Immobilien einen Anwalt zu beauftragen.
- Vertretung von beiden Parteien durch den Anwalt der einen Partei
Beim An- oder Verkauf von Immobilien kommt es oft vor, dass der Anwalt von der anderen Partei (z.B. dem Verkäufer) gewählt und beauftragt wird. In diesem Fall ist es gewöhnlich, dass das Honorar des Rechtsanwaltes von der Partei bezahlt wird, die den Auftrag erteilt hat. Wenn Sie während der Rechtsangelegenheit nicht von einem Rechtsanwalt vertreten sind, muss der von der anderen Partei beauftragter Rechtsanwalt gesetzmäßig auch Ihre Interessen (als z.B. Verkäufer) vertreten.
- Eigener Anwalt auch beim Kauf von Immobilien!
Die Praxis hat aber bewiesen, dass es sehr schwer ist, die Vertretung der Interessen des Auftraggebers und der gegnerischen Partei (d.h. Sie) in Einklang zu bringen. Immobilien sind immer wertvoll, deshalb empfehlen wir Ihnen, in jedem Fall einen eigenen Anwalt zu beauftragen, denn nur so ist die volle Vertretung Ihrer Interessen gewährleistet.
- Mietung und Vermietung von Immobilien
Bei der Vermietung von Immobilien ist es nicht verbindlich, einen Anwalt heranzuziehen. Wenn Sie trotzdem einen Anwalt beauftragen, dann ist er verpflichtet, den Mieter und den Vermieter zu identifizieren und das Eigentumsblatt des Bauobjektes zu untersuchen um zu bestätigen, dass es wirklich von einer dazu berechtigten Person oder Firma vermietet wird.
- Mietung von Immobilien mit einer unsicheren Rechtslage
Es kommt oft vor, dass das Eigentumsrecht der Immobilie streitig ist und sich die Parteien nicht einigen können und die Sache bei Gericht anbringen. Das sind meistens komplizierte Rechtsangelegenheiten und der rechtsgültige Abschluss kann Jahre dauern.
- Zahlung von Mietgebühr für eine Person, von der es sich später herausstellt, dass er zur Vermietung nicht berechtigt war
In der Praxis unseres Büros ist es schon mehrmals vorgekommen, dass eine der streitenden Parteien schon während des Prozesses, also vor der Aussage des rechtskräftigen Urteils die Immobilie vermietet hatte. Der Mieter hat sich über die Rechtslage der Immobilie nicht informiert und hat die Mietgebühr jahrelang für den Vermieter gezahlt, der laut des rechtsgültigen Urteils des Gerichts nicht der rechtliche Eigentümer war. Der Mieter hat erst aus der Mahnung des rechtlichen Eigentümers davon Kenntnis genommen, dass er nicht dem Berechtigten gezahlt hat.
- Rechtsfolgen und Risiken
In solchen Fällen ist der Mieter verpflichtet, die Miete noch einmal für den berechtigten Eigentümer zu bezahlen. Der Mieter kann die bereits bezahlte Miete von dem Vermieter, den er für den Besitzer hielte, natürlich zurückverlangen, aber die Praxis zeigt, dass dies zehr kostspielig und ziemlich riskant ist, da der rechtsfällige Vermieter oft in Liquidation gerät oder zahlungsunfähig wird.