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Untermietersteuer droht? – Das Ministerium reagiert

napi.hu, 12.09.2016 – Gerüchte einer neuen „Untermietersteuer“ haben sich in letzter Zeit verbreitet, so hat das Wirtschaftsministerium eine Mitteilung herausgegeben, um die Situation zu klären. Die Vermietung von Wohnungen ist seit mehr als 25 Jahren Einkommensteuerpflichtig, das ist also keine Neuheit. Die Regeln sind klar: das Anbieten einer Wohnung über einen Online-Marktplatz wird als steuerpflichtiger Unterkunftsbetrieb betrachtet, der Vermieter muss eine Steuernummer haben und sich beim dem örtlichen Notar registrieren lassen. Die langfristige Vermietung einer Wohnung oder eines Teils davon, z.B. an einen Untermieter ist auch Steuerpflichtig, aber der Vermieter muss keine Steuernummer haben.

Nach Angaben des Ministeriums haben die Online-Marktplätze zweifellos neue Möglichkeiten für ungarische Vermieter geschafft. Die Nationale Steuer- und Zollbehörde hat im Frühjahr 2016 mit einer systematischen Analyse der Situation begonnen. Auf der Grundlage der aus nur einem einzigen Online-Marktplatz gesammelten Angaben wurden im Mai 8299 Mietobjekte von 5206 Vermietern angeboten.

Wie soll man den Gewinn vor Steuern aus einem langfristigen Wohnungsmietvertrag berechnen?

napi.hu, 13 September 2016  – Es gibt zwei Möglichkeiten, den Gewinn vor Steuern aus einer langfristigen  Wohnungsmietvertrag zu berechnen. In der ersten Methode kann der Vermieter jede nachprüfbare Kosten (Kosten der Versorgungsbetriebe, Erneuerungskosten usw.) und den Wertverlust aus den erzielten Einnahmen abziehen.

Der Vermieter kann auch eine Kostenpauschale von 10 Prozent aus den erzielten Einnahmen abziehen. Vierteljährlich wird ein Steuervorschuss gezahlt und die Einnahmen sollen in der Steuererklärung unter „Mit eigenständiger Geschäftstätigkeit erzielte Einnahmen“ eingetragen werden. Der Steuersatz  beträgt 15 Prozent. Wenn in einem Steuerjahr die Einnahmen einer Privatperson aus Immobilienvermietung HUF 1 Million übersteigen, muss sie auch einen 14-prozentigen Sozialversicherungsbeitrag zahlen.

Brauchen Vermieter eine Steuernummer?

napi.hu, 6 September 2016 – Laut einer Mitteilung die vor kurzem von NAV, der ungarischen Steuerbehörde veröffentlicht wurde, wird für Vermieter keine Steuernummer benötigt, vorausgesetzt, dass sie ihre Tätigkeit im Rahmen eines langfristigen Mietvertrags ausüben, und dass sie keine juristische Personen sind, die sowieso eine Steuernummer haben müssen. Da die Vermietung von Immobilien für nicht touristische Zwecke durch Privatpersonen von der Mehrwertsteuer befreit ist, muss keine Rechnung für die Miete ausgestellt werden – eine Quittung oder eine andere Form von nachprüfbarem Nachweis reicht aus.

Auf der anderen Seite fallen touristische Unterkunftsdienstleistungen in die Kategorie „andere Unterkünfte“, und die geschäftliche Tätigkeit beinhaltet vor allem die Bereitstellung von kurzfristiger Unterkunft und die damit verbundenen Dienstleistungen. Immobilieneigentümer haben eine Auswahl von verschiedenen Unternehmensformen und Steuermethoden. Die meisten von ihnen üben ihre Tätigkeit als Privatpersonen aus und müssen eine Steuernummer von der Steuerbehörde beantragen und sich auch beim örtlichen Notar registrieren lassen.