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So werden Immobilienverkäufe besteuert

napi.hu, 18. November 2018 – Immobilienverkäufe unterliegen der persönlichen Einkommenssteuer, sofern sie vom jetzigen Eigentümer nicht vor 2013 erworben wurden. Die Umsatzsteuer ist zu bezahlen, wenn die Immobilie zu einem höheren Preis verkauft wird, als sie gekauft wurde. Wenn der Verkäufer der Immobilie oder eines immateriellen Vermögenswertes (z. B. eines Nießbrauchs) eine Privatperson ist, unterliegt der Gewinn einer Einkommenssteuer von 15 Prozent. Der Gewinn entspricht der Differenz der Einnahmen und der abzugsfähigen Aufwendungen. Im Extremfall, in dem die Ausgaben den Verkaufspreis übersteigen, wird keine Steuer entrichtet.

Die folgenden gelten als Einnahmen: der Verkaufspreis, der Marktwert aller für die Immobilie erhaltenen Dinge und die vom Käufer gezahlten Verzugszinsen.

Die folgenden Ausgaben können zur Verringerung der Steuerbemessungsgrundlage verwendet werden: der ursprünglich für die Immobilie gezahlte Preis, die in Zusammenhang mit dem Kauf gezahlten öffentlichen Abgaben, bestimmte, seit dem Kauf ausgeführten, mit einer Rechnung beweisbaren Arbeiten, die den Wert erhöhen oder den Zustand der Immobilie erhalten (z.B. Austausch von Türen und Fenstern, Modernisierung der Heizung usw.), Anwalts- und Beratungskosten und die mit dem Verkauf verbundenen Kosten.